Wichtiger Hinweis:
Falls die von Ihnen bestätigten Inbetriebnahme-Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme nicht erfüllt sind bzw. die Inbetriebnahme aufgrund bauseits verursachter Schäden nicht durchgeführt werden kann, werden die Anreise sowie der Arbeitsaufwand des Technikers gemäß aktuell gültiger Preisliste in Rechnung gestellt.
Sollte auch die wiederholte Inbetriebnahme aufgrund vom Auftraggeber zu verantwortenden Gründen nicht durchgeführt werden können, fallen diese Kosten erneut an.
Die Anwesenheit des Betreibers oder eines Vertreters und des Haustechnikers sind zur Übergabe und Einschulung in den Betrieb der Anlage erforderlich.